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AG Flensburg, 25.05.2016 - 67 C 45/16 |
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Verfahrensgang
- AG Flensburg, 25.05.2016 - 67 C 45/16
- AG Flensburg, 02.06.2016 - 67 C 45/16
- LG Flensburg, 16.03.2017 - 1 S 51/16
Wird zitiert von ...
- LG Flensburg, 16.03.2017 - 1 S 51/16
Umfang eines Schadensersatzanspruchs nach einem Verkehrsunfall bei Vorliegen …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Flensburg vom 25.05.2016, Aktenzeichen 67 C 45/16, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger insgesamt einen Betrag von 56, 70 EUR zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2016.Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Flensburg vom 25.05.2016, Aktenzeichen 67 C 45/16, wird zurückgewiesen.
Der Kläger beantragt, die Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg vom 02.06.2016, Aktenzeichen 67 C 45/16, abzuändern und die Beklagte kostenpflichtig zu verurteilen, an ihn weitere 13, 50 EUR zu zahlen.